Unsere Leistungen
Leistungen nach Maß – passend zu Ihren Zielen.
Natürlich können wir Ihnen eine Vielzahl von Leistungen anbieten.
Letzendlich ist aber der Umfang unserer Leistungen immer abhängig von Ihren persönlichen Wünschen und Anforderungen.
Eine gestaltende Beratung bieten wir unter anderem in den folgenden Hauptbereichen an:
Erstellung von Steuererklärungen – verschiedene Steuerarten
Bei der Erstellung von Steuererklärungen, ist es besonders wichtig, alle steuerlich erheblichen Informationen vollständig zu berücksichtigen. Nur auf diese Weise wird ein für Sie optimales Ergebnis erzielt.Nach einem persönlichen Gespräch und der Sichtung der von Ihnen erhaltenen Unterlagen, werden alle noch benötigten Punkte in einem Fragenkatalog schriftlich zusammengetragen. Somit wird sichergestellt, dass alle relevanten Informationen vollständig vorliegen und auf Basis dessen die für Sie geltenden steuerlichen Möglichkeiten optimal ausgeschöpft werden können.
Wir bieten Ihnen:
- Einkommensteuer-Erklärung
- Körperschaftsteuer-Erklärung
- Gewerbesteuer-Erklärung
- Umsatzsteuer-Erklärung
- Erbschafts- oder Schenkungsteuer-Erklärung
- Kapitalertragsteuer-Anmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers
Allgemeine steuerliche Beratung – individuelle Beratung
Ihre optimalen steuerlichen Möglichkeiten sind von Ihren ganz individuellen Verhältnissen abhängig. Unsere Mitarbeiter und wir stehen Ihnen für Ihre maßgeschneiderte Strategie mit fachkundger Beratung zur Seite.
Unsere Beratung umfasst auch die generelle Aufklärung über Ihre steuerlichen Rechte und Pflichten, die Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Finanzverwaltung, Sozialversicherungsträgern, sonstigen Behörden und Banken. Selbstverständlich umfasst unser Leistungspektrum auch weitere Gebiete, z.B. die Begleitung von Betriebsprüfungen, die steuerliche Beratung zur Unternehmensformwahl, usw.
Jahresendberatung – optimale Ausnutzung aller Möglichkeiten
Zum Jahreswechsel stehen Ihnen unter Umständen steuerrechtliche Gestaltungsalternativen offen. In der Jahresendberatung klären wir Sie gern über Ihre individuellen Möglichkeiten auf und beraten Sie umfassend. Zu diesem Service gehört ebenfalls Ihre zukunftsorientierte Steuerplanung für das nächste Kalender- oder Geschäftsjahr.
Ihre Lohnbuchführung wird unter Einsatz leistungsstarker Software erstellt. Dies gewährleistet, dass die Gehaltsabrechnungen stets nach dem aktuellsten Rechtsstand erfolgen.
Unser Leistungsspektrum umfasst in diesem Bereich im Wesentlichen:
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter
- Führung von Lohnkonten der Mitarbeiter
- Erstellung jährlicher Lohnsteuerbescheinigungen für Mitarbeiter
- Bereitstellung von Daten für Finanzamt und Sozialversicherungsträger (Datenübermittlung)
- Lohnsteueranmeldung und Sozialversicherungsbeitragsnachweise
- Klärung lohnsteuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Fragen
- weitere Arbeiten, z.B. Meldung an die Berufsgenossenschaften
Der Jahresabschluss ihres Unternehmens (Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung) bildet nicht nur die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast – er spiegelt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres wider. Deshalb ist der Jahresabschluss als Informationsquelle für Banken bei der Kreditvergabe von höchster Bedeutung.
In unserer Kanzlei erstellte Jahresabschlüsse erfüllen nicht nur den Anspruch, im Hinblick auf die individuellen Maßgaben unserer Mandanten steueroptimal gestaltet zu sein, sie sind auch von hoher betriebswirtschaftlicher Aussagekraft. Unsere Mandanten erfüllen auf diese Weise nicht nur ihre Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus, sie werden auch bei Kreditgesprächen und Ratingverfahren bestmöglich bewertet.
Der Prozess der Jahresabschlusserstellung erfolgt bei uns in enger Zusammenarbeit mit den Mandanten. Nur so können wir ihre individuellen Bedürfnisse optimal berücksichtigen. In einem anschließenden Bilanzgespräch werden nicht nur die Zahlen der Vergangenheit gemeinsam aufgearbeitet, es werden daraus auch Richtlinien und Maßnahmenfür die Zukunft abgeleitet.
Hier eine Auswahl unserer Leistungen:
- Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
- Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
- Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe bzw. Liquidation
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Ergebnisoptimierungsvorschläge
- Bilanzanalyse
- Vergleich mit Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen
Wir erklären Ihnen nicht, wie Sie Ihr Unternehmen zu führen und zu strukturieren haben, das wissen Sie selbst am besten!
Wir unterstützen Sie aber hierbei durch gezielte betriebswirtschaftliche Analyse, die wir individuell und kundenoptimiert zu Ihrem Nutzen einsetze. Wir geben Ihnen fachkundigen betriebswirtschaftlichen Rat, da wir Ihren Betrieb bereits durch Buchführung und Jahresabschusserstellung detailliert kennen.
Daten und Informationen, die andere erst umfangreich ermitteln müssen, liegen uns bereits vor.
So können wir unsere langfristige vertrauensvolle Zusammenarbeit auch betriebswirtschaftlich effizient ausbauen.
Insbesondere bieten wir Ihnen diese Leistungen an:
- Existenzgründungsberatung und Finanzierungsberatung
- Steueroptimierter Einsatz von Kreditmitteln für Investitionszwecke
- Betriebsvergleichs- und Steuerplanungsrechnungen
- Steueroptimierte Übertragung von Grundvermögen
- Ermittlung von Grundbesitzwerten
- Betriebswirtschaftliche und private Vermögensberatung
- Einsatz von Altersvorsorgeportfolios
Ein gut geführtes Rechnungswesen ist eine maßgebliche Grundlage für den unternehmerischen Erfolg. Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Finanzbuchführung auszulagern und in fachkundige Hände zu legen, erspart Ihnen dies erhebliche Arbeitszeit.
Ein weiteres Plus: Sie können darauf vertrauen, dass Ihre Buchführung professionell und vorgabengetreu erstellt wird. Dadurch vermeiden Sie unerwünschte Überraschungen in der Zukunft, wie etwa hohe Steuernachzahlungen durch eine Betriebsprüfung.
Zu unserem Leistungsspektrums gehören dabei im Wesentlichen:
- Kontieren der Belege
- Erfassung der Geschäftsvorfälle mittels EDV
- Auswertung
- Kontrolle
- Offen-Posten-Buchführung
- Hilfestellung beim Mahnwesen und Zahlungsverkehr
Gerne überwachen wir die Buchführung auch direkt in Ihrem Hause.
Als Existenzgründer haben Sie vieles zu bedenken, bevor Sie ihr Unternehmen eröffnen und Ihre Leistungen am Markt anbieten können: Selbstbewusstsein, Optimismus und eine gute Idee sind jedoch nicht die einzigen Voraussetzungen für den Erfolg Ihres Gründungsvorhabens.
Vorzeitige Beratung bewahrt den professionellen Gründer vor vielen typischen "Anfängerfehlern".
Gut zu wissen:
Die Beratung im Vorfeld der Existenzgründung und die Begleitung in der Existenzgründungsphase werden teilweise durch öffentliche Mittel bezuschusst.
Unser Leistungsspektrum:
- Unterstützung bei der Erstellung eines Gründerplans (Businessplan) inkl. Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
- Beratung zur Wahl der für Sie passenden Rechtsform
- Finanzierungs- und Fördermittelberatung
- Begleitung der Bankengespräche
- Betriebswirtschaftliches Coaching
Nützliche erste Informationen für Gründer erhalten Sie unter anderem auf den nachfolgend genannten Internetseiten:
gem. § 34f GewO
Der Gesetzgeber hat dem gewerblichen Finanzanlagenvermittler seit dem 1. Januar 2013 gesetzlich auferlegt sein Gewerbe gemäß § 34f GewO zu registrieren und sich auf diesem Wege auch genehmigen zu lassen.
Entsprechend § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FinVermV sind Sie als Finanzanlagenvermittler auch verpflichtet die Einhaltung der Verpflichtungen der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung durch einen geeigneten Prüfer für jedes Kalenderjahr nachzuweisen.
Als sachverständige Steuerberater gehören wir zum anerkannten Kreis der prüfungsgeeigneten Personen und beraten Sie gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs über Ihre Erlaubnispflicht und alle Notwendigkeiten, welche für die Erteilung dieser Genehmigung erforderlich sind.
Nach Klärung aller Fragen und Unklarheiten sowie einer gemeinsamen Durchsicht des Berichts, reichen wir diesen bei der zuständigen Behörde ein. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch danach noch bei Rückfragen oder Streitigkeiten mit der Behörde für Sie ein.
Honorar
Transparente Honorare – oft steuerlich absetzbar.
Unser Honorar für die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen ist in den meisten Fällen steuerlich berücksichtigungsfähig.
Die Mehrzahl unserer Leistungen wird nach der für Steuerberater bindenden Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf der Basis von Gegenstandswerten abgerechnet.
Der Gebührensatz – dessen Bandbreite in der StBVV festgelegt ist – richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe und dem Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten.
Für einige Leistungen behalten wir uns jedoch auch eine abweichende, individuelle Regelung des Honorars vor.